Deutsche Hopfenstraße

Erfahren Sie mehr über die Geschichte der Deutschen Hopfenstraße. Ihre Ursprünge liegen im 12. Jahrhundert.

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Zwischen Au i. d. Hallertau und Abensberg

 Die ursprüngliche Verkehrsverbindung zwischen Au i. d. Hallertau und Abensberg besteht in ihren Grundzügen bereits seit Beginn des 12. Jahrhunderts. Bis 1664 soll die Straße sogar die einzige große Verkehrsverbindung zwischen München und Regensburg gebildet haben. 

Dadurch gewann die Straße nicht nur an Wert für die vielen Handelsverbindungen in der Region, sondern vor allem auch für die Zolleinkünfte der Bischöfe, deren Untertanen nun leichter ihre Abgaben ins Domkapitel nach Freising bringen konnten.

Aber nicht nur Positives hat diese Straße gebracht: Während des Dreißigjährigen Krieges und der späteren schlechten Zeiten fanden auch Gesindel und Räuber ihren Weg durch die heutige Hallertau und plünderten und raubten in den Dörfern der Bewohner.

1850 übernahm das Bezirksamt Freising die Verantwortung für die Straße und bereits 1851 konnte die erste Postkutsche ihre Fahrt aufnehmen.  
 

Die Straße in Staatsbesitz

Mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland geht die Straße als B 301 in Staatsbesitz über. Sie ist zu diesem Zeitpunkt jedoch so schlecht, dass sie von amerikanischen Besatzungssoldaten den Namen "Waschbrettstraße" erhält und die BMW Werke diese als "Zerreißstrecke" für die Erprobung neuer Motorradtypen nutzen. 

Durch die Gründung einer privaten "Interessengemeinschaft zur Verbesserung der Bundesstraße 301 (Hopfenstraße) wird die Straße schließlich zwischen 1952 und 1958 ausgebaut. Während der Bestrebungen zur Gründung dieser Gemeinschaft fällt im Vorfeld 1951 zum ersten Mal der Begriff "Hopfenstraße".

Da die B 301 die wichtigste Verbindungsstraße im Hopfenanbaugebiet darstellte (bei ca. 50 Mio. DM Steueraufkommen zählte dieses Gebiet zu den besten Steuerzahlern der Bundesrepublik), versuchte die Interessengemeinschaft im Dezember 1955 in Bonn zu erreichen, dass die B 301 die amtliche Bezeichnung "Deutsche Hopfenstraße" erhält. 

Als "noch nicht volkstümlich genug" abgewiesen, wird den Orten entlang der Straße freigestellt, die Bezeichnung auf ihren Ortsschildern zu verwenden. Die meisten Orte machen davon Gebrauch.